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   VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933   

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VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 (https://dejure.org/2014,38533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 (https://dejure.org/2014,38533)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. November 2014 - 22 CS 14.1933 (https://dejure.org/2014,38533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweichende rechtliche Beurteilung des Rechtsschutzbegehrens in der Beschwerdeentscheidung von erstinstanzlichem Gericht; Eilrechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Zurückstellung von Entscheidungen über beantragte immissionsschutzrechtliche Vorbescheide zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörungsrüge; Überraschungsentscheidung; von erstinstanzlichem Gericht abweichende rechtliche Beurteilung des Rechtsschutzbegehrens in der Beschwerdeentscheidung; Anforderungen an die Beschwerdebegründung; Absehbarkeit des Heranziehens anderer Erwägungen

  • rechtsportal.de

    Abweichende rechtliche Beurteilung des Rechtsschutzbegehrens in der Beschwerdeentscheidung von erstinstanzlichem Gericht; Eilrechtsschutz gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Zurückstellung von Entscheidungen über beantragte immissionsschutzrechtliche Vorbescheide zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 200
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 22 CS 14.1224

    (Zur Befugnis des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu erlassen und

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten auch des Ausgangsverfahrens (Az. 22 CS 14.1224).

    In ihrer Beschwerde griff die Antragstellerin die Annahme der rechtlichen Wirksamkeit des Zurückstellungsantrags des zweiten Bürgermeisters und seiner Heilungsmöglichkeit an (Schriftsatz vom 28.5.2014, VGH-Akte 22 CS 14.1224, Bl. 12-18; Schriftsatz vom 3.8.2014, ebenda, Bl. 90 f.); die Beigeladene trat dem entgegen (Schriftsatz vom 17.7.2014, ebenda, Bl. 69-73; Schriftsatz vom 13.8.2014, ebenda, Bl. 101 f.).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat nicht entscheidungserheblich auf den Inhalt der "Tagesordnungen ihrer für den 7. und 28. Oktober 2013 geplanten Stadtratssitzungen" abgestellt, weil er den Zurückstellungsantrag des ersten Bürgermeisters als voll wirksam und daher nicht als durch eine nachträgliche Beschlussfassung heilungsbedürftig angesehen hat (B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - Rn. 15).

    Aus demselben Grund waren auch die Rechtsfrage der Heilbarkeit einer von der Antragstellerin geltend gemachten Unwirksamkeit des Zurückstellungsantrags des zweiten Bürgermeisters und die "eine Heilungswirkung nach Fristablauf für § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB verneinende Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2014 - 15 ZB 13.105)" sowie deren Übertragbarkeit "auf die Fälle des § 15 Abs. 3 BauGB" nicht entscheidungserheblich (B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - Rn. 26); diesbezüglich konnte das Beschwerdegericht keinen Gehörsverstoß begehen.

  • BFH, 04.03.2009 - X B 38/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Einwände gegen die Richtigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933
    Das maßgebliche Abstellen auf einen im erstinstanzlichen Verfahren erörterten und im erstinstanzlichen Beschluss immerhin angesprochenen, gleichwohl aber dort nicht im Zentrum stehenden Gesichtspunkt - wie hier die rechtliche Wirksamkeit des Zurückstellungsantrags des ersten Bürgermeisters vom 24. September 2013 - stellt, jedenfalls unter diesen Umständen, keine Überraschungsentscheidung dar (vgl. dazu BFH, U.v. 4.3.2009 - X B 38/08 - juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerfG vom 14.4.1978 - 2 BvR 238/78 - juris).
  • BVerfG, 14.04.1978 - 2 BvR 238/78
    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933
    Das maßgebliche Abstellen auf einen im erstinstanzlichen Verfahren erörterten und im erstinstanzlichen Beschluss immerhin angesprochenen, gleichwohl aber dort nicht im Zentrum stehenden Gesichtspunkt - wie hier die rechtliche Wirksamkeit des Zurückstellungsantrags des ersten Bürgermeisters vom 24. September 2013 - stellt, jedenfalls unter diesen Umständen, keine Überraschungsentscheidung dar (vgl. dazu BFH, U.v. 4.3.2009 - X B 38/08 - juris Rn. 5 mit Verweis auf BVerfG vom 14.4.1978 - 2 BvR 238/78 - juris).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188/190; BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/144 f.; BVerfG, U.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263; BVerwG, B.v. 24.7.2008 - 6 PB 18/08 - DÖV 2008, 1005 f., juris Rn. 2).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188/190; BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/144 f.; BVerfG, U.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263; BVerwG, B.v. 24.7.2008 - 6 PB 18/08 - DÖV 2008, 1005 f., juris Rn. 2).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188/190; BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/144 f.; BVerfG, U.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263; BVerwG, B.v. 24.7.2008 - 6 PB 18/08 - DÖV 2008, 1005 f., juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. BVerfG, B.v. 29.5.1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188/190; BVerfG, B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133/144 f.; BVerfG, U.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263; BVerwG, B.v. 24.7.2008 - 6 PB 18/08 - DÖV 2008, 1005 f., juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 15 ZB 13.105

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens durch unzuständige Stelle

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933
    Aus demselben Grund waren auch die Rechtsfrage der Heilbarkeit einer von der Antragstellerin geltend gemachten Unwirksamkeit des Zurückstellungsantrags des zweiten Bürgermeisters und die "eine Heilungswirkung nach Fristablauf für § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB verneinende Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 27.5.2014 - 15 ZB 13.105)" sowie deren Übertragbarkeit "auf die Fälle des § 15 Abs. 3 BauGB" nicht entscheidungserheblich (B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - Rn. 26); diesbezüglich konnte das Beschwerdegericht keinen Gehörsverstoß begehen.
  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242

    Errichtung von Windenergieanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 CS 14.1933
    Vorliegend war unter den Beteiligten im erstinstanzlichen Verfahren die rechtliche Wirksamkeit beider Zurückstellungsanträge der Beigeladenen strittig (vgl. VG Augsburg, B.v. 19.5.2014 - Au 4 S 14.242 - Rn. 13, 50).
  • VGH Bayern, 16.06.2020 - 14 CE 20.1131

    Ruhen der Versorgungsbezüge bei Aufrechnung wegen Überzahlung

    Sind die Beschwerdegründe hingegen berechtigt, dann hat die Beschwerde nicht schon aus diesem Grund Erfolg, sondern (entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO) erst dann, wenn sich die angefochtene Entscheidung auch nicht aus anderen Gründen als richtig erweist, wobei die Prüfung insoweit nicht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf vom Beschwerdeführer thematisierte Aspekte beschränkt ist und die Beteiligten hinsichtlich aller explizit erstinstanzlich (oder im Beschwerdeverfahren) erörterter Aspekte mit der Möglichkeit rechnen müssen, dass die Beschwerdeentscheidung auf andere als die vom Verwaltungsgericht tragend zugrunde gelegten Gründe gestützt wird, ohne dass es insoweit eines gesonderten Hinweises bedürfte (im Anschluss an BayVGH, B.v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 - NVwZ 2004, 251; BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 - juris Rn. 8).

    Sind die Beschwerdegründe hingegen berechtigt, dann hat die Beschwerde nicht schon aus diesem Grund Erfolg, sondern (entsprechend § 144 Abs. 4 VwGO) erst dann, wenn sich die angefochtene Entscheidung auch nicht aus anderen Gründen als richtig erweist, wobei die Prüfung insoweit nicht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf vom Beschwerdeführer thematisierte Aspekte beschränkt ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 - NVwZ 2004, 251) und die Beteiligten hinsichtlich aller explizit erstinstanzlich (oder im Beschwerdeverfahren) erörterter Aspekte mit der Möglichkeit rechnen müssen, dass die Beschwerdeentscheidung auf andere als die vom Verwaltungsgericht tragend zugrunde gelegten Gründe gestützt wird, ohne dass es insoweit eines gesonderten Hinweises bedürfte (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 - juris Rn. 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - 13 B 1313/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Tierseuchenverfügung; Anordnung der Tötung

    vgl. Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 146 Rn. 115; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 22 CS 14.1933 -, juris, Rn. 6.
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 22 ZB 20.1345

    Erfolglose Anhörungsrüge gegen Berufungs-Nichtzulassungsbeschluss

    Eine mit Art. 103 Abs. 1 GG unvereinbare Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte gestützt wird, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht rechnen musste (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 - juris Rn. 3 bis 5; BVerfG, B.v. 15.2.2017 - 2 BvR 395/16 - juris; BVerfG, B.v. 5.4.2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 unter Hinweis auf BVerfG, B.v. 14.7.1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218/263); eine solche gerichtliche Handhabung könnte im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleichkommen (BVerfG, B.v. 15.2.2017, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 22 CS 15.1055

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Das Gericht ist insofern nicht zu besonderen Hinweisen verpflichtet (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 - Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 28.04.2021 - W 6 K 21.362

    Anhörungsrüge, keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dargelegt, keine

    Das Gericht ist insofern nicht zu besonderen Hinweisen verpflichtet (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 CS 14.1933 - Rn. 5 m.w.N.).
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